Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend: „Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält, oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter wird die die jeweiligen Vertragsverhältnisse betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.
Der zwischen Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechtsübereinkommens. Ist der Auftraggeber jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Potsdam für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben. Erfüllungsort ist Potsdam.
Mit Unterzeichnung des Bestellscheins erteilt der Auftraggeber ein rechtsverbindliches, unwiderrufliches Angebot (im Folgenden: Auftrag) für die dort aufgeführten Leistungen. Der Auftrag bedarf der endgültigen Annahme durch Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter per Telefon, Fax oder Email. Soweit der Auftrag von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter nicht schriftlich als angenommen bestätigt wird, gilt der Auftrag als angenommen, wenn er nicht spätestens binnen 4 Wochen von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter abgelehnt wird.
Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter ist berechtigt, bei Erbringung ihrer Leistungen Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen.
Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter ist berechtigt, die Annahme oder die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt oder Form gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist (z.B. wegen Verstoß gegen religiöse und politische Neutralität, wegen absehbarer – auch nur vorübergehender – Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder weil der Auftraggeber von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter gegenüber mit fälligen Zahlungen, auch aus anderen bei der Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter getätigten Aufträgen, in Verzug ist). Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter ist zu einer Prüfung der gewünschten Inhalte nicht verpflichtet. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm zur Vertragserfüllung gestellte Vorlagen, Unterlagen oder Daten frei von Rechten Dritter und für das Herstellungsverfahren von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter geeignet sind. Er stellt Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, marken- und namensrechtlicher Art, sowie von den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen. Bei trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig vom Auftraggeber gestellten erforderlichen Unterlagen ist Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt insoweit nach eigenem Ermessen zu gestalten. Falls Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter Extraaufwand betreiben muss, der durch unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, werden die Kosten dafür dem Auftraggeber gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber stellt Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter aus allen Ansprüchen Dritter frei, die die beauftragten Auftragsinhalte oder Anwendungen betreffen. Werden Verstöße gegen Vorschriften oder Rechte gerügt, ist Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, seine Leistung ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung einzustellen.
Werbeagenturen als Auftraggeber für deren Kunden sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber ihren Kunden an die Preisliste von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter zu halten. Sie erhalten eine Agenturprovision nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist und nur in dieser Höhe. Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter ist durch den Auftrag einer Werbeagentur nicht gehindert, mit dem Kunden der Werbeagentur eine Abänderung der von der Werbeagentur für ihn beauftragten Leistung zu vereinbaren, soweit damit nicht der Zahlungsanspruch der Werbeagentur gegenüber dem Kunden beeinträchtigt wird. Die Werbeagentur ist nicht berechtigt, Leistungen von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter, die im Rahmen dieses Vertrags erbracht wurden, selbst oder für den Kunden zu verwerten oder auf Dritte zu übertragen.
Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für den Ersatz von Schäden nur insoweit, als ihr, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, haftet Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung ebenfalls auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter ist ausgeschlossen. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Haftung von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter auf Schadenersatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung seines Passwortes oder Accounts gekommen ist oder Sie wissen oder befürchten, dass Dritte von seinem Passwort oder Account Kenntnis erlangt haben.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung wie auch vertragsgemäß zu verauslagende Kosten erfolgen entsprechend des abgeschlossenen Vertragsmodelles und den zu Grunde liegenden Zahlungsmodalitäten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.
Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
Eine von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter zu beantragende Domain ist erst mit schriftlicher Bestätigung der DENIC oder einer anderen Registrierungsstelle verfügbar. Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter haftet deshalb weder für die Verfügbarkeit der beabsichtigten Domain noch für deren tatsächliche oder rechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Registrierung bzw. Konnektierung der Domain und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt oder gesetzwidrige Zwecke verfolgt werden. Er stellt Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter insoweit aus allen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten einer Rechtsverteidigung frei.
Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter führt eine beauftragte Anmeldung und Registrierung von Domains im Namen und Auftrag des Auftraggebers durch und lässt diesen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter als Domain-Inhaber (admin-c) der jeweiligen Domain eintragen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Will der Auftraggeber, dass seine Domain nach Vertragsende von einem anderen Nutzer oder Provider übernommen wird, ist er zur rechtzeitigen Abgabe der erforderlichen Erklärungen verpflichtet.
Die Agentur weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtzahlung fälliger Domain- und Hostinggebühren durch den Auftraggeber Nachteile im Hinblick auf seine Inhaberschaft an der Domain bis hin zum Verlust der Domain mit sich bringen kann. Für solche Nachteile bei Nichtzahlung durch den Auftraggeber kann die Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter nicht verantwortlich gemacht werden.
Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter ist nicht für die Datensicherung etwaiger auf einem externen virtuellen Server gespeicherten Daten verantwortlich. Soweit Daten auf einen virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherungskopien her. Im Fall des Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter zu übermitteln.
Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte und Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann bzw. Dritte unbefugt in die Netzsicherheit eingreifen können oder den Nachrichtenverkehr kontrollieren können. Der Auftraggeber ist deshalb insoweit für die Sicherheit seiner eingespeisten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.
Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter haftet nicht dafür, dass ein externer virtueller Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder dafür permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internets haftet Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter ebenso wenig, wie für alle Schäden, die durch Störungen oder Fehler verursacht werden, die von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter nicht zu vertreten sind. Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter behält sich vor, Inhalte oder Programme des Auftraggebers, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten oder die gegen gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften verstoßen oder die aus sonstigen Gründen unzulässig oder unzumutbar sind, zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.
Der Auftraggeber erstattet Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter zusätzlich zur vereinbarten Vergütung sämtliche im Rahmen zur Erbringung der Vertragsleistung anfallenden Gebühren und für den Auftraggeber zu verauslagenden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter auch solche Kosten zu erstatten, die dieser wegen etwaiger Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen.
Die Ansicht einer durch Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter auftragsgemäß erstellten Agentur- und Gestaltungsleistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im Internet. Bei Druckaufträgen ist Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter zur Übermittlung von Korrekturabzügen nicht verpflichtet. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter erstellter Agentur- und Gestaltungsleistungen gilt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung als erteilt, soweit der Auftraggeber dieser nicht nach deren Übermittlung binnen 8 Tagen online oder schriftlich gegenüber Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter widerspricht. Änderungen des ursprünglich beauftragten Inhaltes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter; gleiches gilt für nachträgliche Änderungen des Inhalts durch den Auftraggeber selbst nach Freischaltung bzw. Freigabe der Agentur- und Gestaltungsleistung, soweit diese Veränderungsmöglichkeit durch den Auftraggeber nicht bereits Vertragsinhalt ist.
Der Auftraggeber räumt Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter das Recht ein, ein Logo von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter und einen Urheberhinweis in die Agentur- und Gestaltungsleistung einzubinden und diesen, soweit rechtlich zulässig und technisch möglich, gegebenenfalls mit der Website von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen, soweit nicht zwingende rechtliche Gründe oder überwiegende Interessen des Auftraggebers dagegen sprechen. Dies gilt insbesondere auch für in einem etwaigen Quellcode angebrachte Hinweise auf den Urheber. Dies ändert nichts daran, dass der Auftraggeber für den Inhalt der erstellten Gestaltung nach Freigabe selbst haftet und Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter aus allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt. Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter hat das Recht, die beauftragte Vertragsleistung oder Vorstufen dazu, auch soweit sie vom Auftraggeber dazu gestellten Vorlagen beinhaltet, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auch in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und, wenn dies möglich ist, dazu entsprechende Links in ihrem Internetauftritt zu setzen.
Eine von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter erstellte Agentur- und Gestaltungsleistung ist regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist deshalb ohne schriftliche Zustimmung von Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter nicht berechtigt, diese Inhalte anderweitig selbst zu nutzen oder zu verwerten oder nach Vertragende bei einem anderen Anbieter oder Dritten weiter zu nutzen oder benutzen zu lassen. Die Urheberrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben bei Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter, soweit nichts anderes vereinbart.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter durchzuführen. Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter übernimmt keine Haftung für eigenmächtige OnPage- oder OffPage-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter Zugang zu sogenannten Trackingtools (bspw. ETracker, Google-Analytics), FTP-Zugriff und/oder CMS- Zugang (bspw. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Ein Redesign (Neugestaltung) der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).
Das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website wird durch Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter regelmäßig überwacht und durchgeführt. Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de).
Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Buchung von Werbekampagnen für Google Ads zu ausgewählten Keywords für den Auftraggeber.
Socialmedia-Digital Inh. Martina Vetter übernimmt keine Gewährleistung im Hinblick auf eine bestimmte Platzierung der Anzeige und den Preis pro Klick. Insbesondere wird kein bestimmter Erfolg geschuldet. Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren und der damit einhergehenden Änderungen durch Google können diese variieren.
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